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Gedanke 129

Eine Sache und ein Ereignis haben immer zwei Seiten: sie werden erlebt oder sie werden betrachtet. Erleben geschieht aus der Nähe und Betroffenheit, die Betrachtung aus der Ferne, indem Einzelschicksale ausgeblendet werden. Beide Haltungen schaden einer differenzierten Beurteilung, weil sie keine Objektivität zulassen.
Jedes Ereignis ist zunächst individueller Natur. Denn einzelne Menschen wirken ereignisbedingt miteinander, füreinander und evtl. gegeneinander. Das Ereignis weist beteiligten Menschen eine Rolle zu, die sie geeignet ausfüllen müssen. Dadurch entstehen Interessenkonflikte, für die eine geeignete Lösung gefunden werden muss. Das setzt voraus, daß die Bereitschaft, eine Lösung zu finden, vorhanden sein muss, damit eine Lösung überhaupt möglich wird. Auch versagen hier mathematische Modelle, weil sie Individualität unberücksichtigt lassen. Es können nur Ansprüche, Interessen etc betrachtet werden, aber menschliche Schicksale können nicht mathematisch erfasst werden. Denn das Leid und die Freude trägt jeder individuell.
Wenn ein Beteiligter als Leidender ein Ereignis verlässt oder es so erlebt, wird jedwede Beurteilung, die das Gesamtereignis als gut einstuft, als individuelle Verhöhnung erfahren, denn Ereignisse sind im Zeitpunkt ihres Verlaufs Gegenstand des Erlebnisses oder der Betroffenheit, während sie erst aus dem wachsenden historischen Abstand eine Verobjektivierung erfahren.
Solange Zeitzeugen eines Ereignisses leben und persönliche Erlebnisse die Betrachtungsweise bestimmen, kann ein Ereignis noch nicht sinnvoll und emotionsfrei betrachtet werden, weil es immer wieder zu emotionsbestimmten Polarisierungen kommt. Es entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen der erfahrenen Wirklichkeit eines einzelnen und der quasi emotionsfreien Betrachtung aus dem historischen Abstand, das zu der banalen Klage führt, daß ein Ereignis erst richtig verstanden sei, wenn man es miterlebt habe. Diese Klage führt sich von selbst ad absurdum, weil ein Mensch nur einen Lebensausschnitt zum Ereigniszeitpunkt sieht und sich erst den Gesamtzusammenhang erschließen muss.
Solange ein Mensch im Ereignis steckt, wird es nur danach beurteilt, welchen individuellen Vor- und Nachteil ein Mensch erfährt oder zieht, denn für eine emotionsungebundene Beurteilung muss ein Mensch erst von dieser Emotion und inneren Bewegung loslassen und sich von jeglicher Bindung befreien. Solange jemand erlebt, ist er gebunden, denn er wird durch das Erlebnis unmittelbar bewegt. Wenn diese unmittelbare Bewegung aufhört oder zumindest nachlässt und der Mensch im Aufbruch begriffen ist, dann wird er erst zur Eigentlichkeit des Erlebnisses durchdringen und entsprechende Urteile finden.

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Gelesen: 91 · heute: 3 · zuletzt: 22. February 2012